COVID-19: Schulungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit

Nutzen Sie die ausfallende Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter:innen für deren Qualifizierung. Online Schulungen sind dabei eine bewährte Methode.
 

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit

  • Das AMS fördert Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit, die Förderung wurde bis 30.06.2022 verlängert.
  • Gefördert werden Arbeitnehmer:innen in COVID-19 Kurzarbeit, die an einer Schulung mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden teilnehmen.
  • Seit 01.07.2021 beträgt die Höhe der Förderung 75% der anerkennbaren Kurskosten, 25% der Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.


Details zur AMS-Schulungskostenbeihilfe


Die MicroLearning Academy ist Partner bei diesem Qualifizierungsprogramm. Interessiert? Dann nehmen Sie am besten gleich heute Kontakt mit uns auf, sodass wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen können.

Kontakt:

Margot Maaß, MA
office@microlearning-academy.com
Tel. +43-664/46 047 46